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Stellungnahme zur Gentechnik Artikel

Gentechnische Veränderung

Einführung von gentechnisch veränderten Organismen in die Landwirtschaft und somit auch in den Lebensmittel-Kreislauf ist eine Gefahr für Mensch und Tier.

 

 

 

 

 


Aus den nachfolgenden Gründen lehnen wir GVO in der Landwirtschaft und damit auch in den Lebensmitteln ab. Auch mit einer noch so genauen Kennzeichnung von GVOs und Festlegung entsprechend niedrigster Grenzwerte kann weder der Konsument noch die Umwelt ausreichend geschützt werden. Somit ist der Freisetzungsrichtlinie der EU, die mit 1. April 2004 in Kraft treten soll, eine Absage zu erteilen, auch mit Grenzwerten für GVO-Material mit Anteilen von 0,4 - 0,7 %.

1. Der Begriff „Grüne Gentechnik“ ist abzulehnen, da er (un)bewusst zu einer unverantwortlichen Verharmlosung der weitreichenden Auswirkungen auf Mensch & Natur führt.

2. Durch die Einführung der GVO in der Landwirtschaft wird es unmöglich echte Bio- oder konventionelle Landwirtschaft zu betreiben. Die Zukunft von Bioprodukten, Lebensmittel in ihrer gesündesten Form, ist gefährdet. Eine von der EU geforderte Koexistenz ist wissenschaftlich und logisch unrealistisch und daher nicht praktizierbar. Das EU-Prinzip der Wahlfreiheit der Konsumenten ist demnach nicht mehr gegeben.

3. Langfristig gesehen wird es nicht möglich sein den konventionellen bzw. Bio-Anbau gentechnikfrei aufrechtzuerhalten, da z.B. Sicherheitsabstände, Pufferzonen oder Pollen-barrieren/fallen - falls diese überhaupt eingeführt werden - nur für ca. 1 bis 2 Jahre die umgebenden Felder einigermaßen schützen.

4. Gentechnik in der Landwirtschaft fördert die großindustrielle Landwirtschaft, die u.a. für Klimaerwärmung, Bodenerosion sowie Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft verantwortlich ist.

5. Gentechnik schafft Unfreiheiten. Sie macht abhängig von Großkonzernen, die dann die Monopolstellung für die Erzeugung unserer Nahrungsmittel übernehmen werden. Diese Machtposition und deren spätere politische Auswirkungen sind unabsehbar. Saatgut darf nicht industrieabhängig sein!

6. Die ökologischen Auswirkungen (z.B. Herbizidresistenz, Insektenresistenz, resistente Unkräuter, Veränderung der Mikroorganismen des Bodens) sind weitreichend und in ihrer Vielzahl derzeit noch nicht abschätzbar.

7. Gentechnik gefährdet die Artenvielfalt und die Ökosysteme, z.B. Auskreuzungen durch Pollenflug. (Vor kurzem haben US-amerikanische Wissenschaftler und Nobelpreisträger einen Bericht an Präsident G. Bush geschickt, wo sie diesbezüglich eine deutliche Warnung aussprechen).

8. Gesundheitliche Risiken: Fragen zu Langzeitauswirkungen von GVO in Lebensmitteln können derzeit auf Basis der derzeitigen Wissenschaft noch nicht vollständig beantwortet werden. Allergien werden als wahrscheinliche Folgen angenommen. Das können auch Grenzwerte nicht verhindern, da kleinste Spuren ausreichen, um diese Prozesse einzuleiten. Bestimmte Antibiotika-Resistenzen könnten auftreten. Eine Garantie dafür, dass der Verzehr von GVO in Lebensmitteln nicht schadet, kann derzeit niemand wissenschaftlich gesichert abgeben. Eine ganzheitlich orientierte Sichtweise freilich sieht in GVO klar eine Gefährdung der Gesundheit. Ganzheitliches Denken wird in Zukunft entscheidend sein, um die Dominanz des einseitig wirtschaftlichen Denkens zu verhindern.

9. Ökonomische Fehleinschätzung: Es ist über einen längeren Zeitraum weder eine Ertragssteigerung noch eine Kosteneinsparung durch GVO für den Landwirt zu erwarten, eher eine Verteuerung (auch für den Konsumenten).

10. Seit der Einführung der GVO wurde die Zahl der hungernden Menschen weltweit nicht kleiner, sondern größer.

11. Die Fülle der negativen Auswirkungen und Gefahren auf Mensch & Natur ist nicht abschätzbar. Der Ausbreitungsprozess ist nach Einführung von GVO jedoch irreversibel.

12. Nach dem derzeitigen Erfahrungs- und Wissensstand besteht keine Hoffnung au, wohl aber eine Menge von Risiken für die Menschheit und gesamte Umwelt einem erhofften wirtschaftlichen Profit einiger weniger patentierender und erzeugender Großkonzerne gegenüber.

13. Die Einführung von nichtkennzeichnungspflichtigen Grenzwerten von GVO in Saatgut und Lebensmitteln ist von vornherein abzulehnen, da diese der Wahlfreiheit des Landwirtes und des Konsumenten widerspricht und daher demokratiepolitisch bedenklich ist.

Abschließend stellen wir fest:

Die Einführung von GVO in der Landwirtschaft in Österreich bringt nach derzeitigem Wissensstand keinerlei Vorteile für die Landwirte, birgt unabschätzbare Risiken für Mensch & Natur in sich und stellt eine potentielle Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten dar. Sie ist daher ethisch und demokratiepolitisch bedenklich, denn sie schafft Abhängigkeiten mit unabsehbaren Folgen.

Gentechnik muss wie alles Andere dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen, wie dies im vorbildlichen Gentech-Gesetz in Norwegen (1993) verankert ist. Gesellschaftlich relevante Entscheidungen werden in z.B. Skandinavien nicht von Experten oder Politkern getroffen, sondern durch sog. „Laien-Konsens-Konferenzen“.

GVO gefährden unseren Biolandbau und unsere naturnah orientierte konventionelle Landwirtschaft und damit viele Arbeitsplätze in klein- und mittelbäuerlichen Betrieben.

Das einzige richtige Wirtschaftskonzept ist die öko-soziale Marktwirtschaft nach Josef Riegler.

Mit der GVO-Einführung wird Österreich die landwirtschaftliche Zukunftschance genommen, der „Feinkostladen Europas“ zu werden bzw. zu bleiben. Eine Nichteinführung der GVO in Österreich bis zur vollständigen Risikoabklärung für Gesundheit und Umwelt zum Schutz und im Sinne der Bevölkerung unseres Landes ist daher wünschens- und empfehlenswert.

Das EU-Prinzip des freien Warenverkehrs (Freisetzungsrichtlinie) widerspricht dem EU-Prinzip der Wahlfreiheit der Konsumenten. Lösungsansätze wie in Kärnten und auch Tirol wären eine Alternative. Das geplante Gentechnik-Vorsorgegesetz in der Steiermark bemüht sich wohl um einen Ausweg, nimmt aber nur Bezug auf die entsprechenden EU-Vorgaben zur Erzielung einer Koexistenz (Sicherheitsabstände, Pollenbarrieren). Dies muss aber ineffektiv bleiben, da Punkte 2 und 3 ignoriert werden. Die Orientierung erfolgt hier nur an dem von der EU abgewiesenen Antrag aus Oberösterreich, während die Initiative aus Kärnten (und Tirol) offensichtlich nicht bekannt war (Förderung des Bio- bzw. konventionellen Landbaus bei gleichzeitiger Übernahmepflicht der Verantwortung für alle öko-sozialen Folgen. D.h.: Es darf kein GVO-Versuchsanbau in der EU ohne Haftungsregelung erlaubt sein. Die von der EU nicht geregelte Rechtsunsicherheit ist von der Politik zu gewährleisten und daher unbedingt zu fordern: „Österreich als Biobauern-Land“!

Im Fall der Steiermark wäre noch zu prüfen, ob nicht die spezielle Situation - fast 50% der Fläche sind naturschutzrechtlich besonders geschützte Gebiete - es erlauben würde, die Verwendung von GVO weitgehend einschränken zu können.

Die Entscheidung über Gentechnik ist also keine Frage der Wissenschaft, sondern eine Frage der Ethik:
Soll bzw. darf man alles tun, was man tun kann!?

 

Autor: Forum lebenswerte Zukunft





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